Struktur des KB-Artikel:
1. Zeitraum mit besonderer Urlaubsregelung (Dez. + Januar).
1.1 Heiligabend und Silverster (halber Tag Uraub)
1.2 Aufhebung Office-Pflicht Weihnachten & Silvester
2. Video: Wie beantrage ich Urlaub?
3. Urlaubsübertrag ins neue Jahr
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1. Zeitraum mit besonderer Urlaubsregelung (Dezember + Januar)
- Personen, die nicht im Weihnachts- / und Neujahresgeschäft eingebunden sind
- Personen, die 1zu1 vertreten werden können & nicht die vollen Kapazitäten nötig sind (wenn bspw. 3 Videocutter im Team sind und 2 benötigt werden).
1.1. Heiligabend und Silvester
Heiligabend und Silvester gelten bei intumind als halbe Arbeitstage.
Hier müsstet ihr jeweils nur einen halben Urlaubstag einreichen.
Bitte beachtet, dass die beiden Tage auch in den Zeitraum mit der besonderen Urlaubsregelung fällt.
1.2. Aufhebung Office-Pflicht Weihnachten & Silvester
Zwischen den Feiertagen (Heiligabend und Neujahr) ist die 50 % Office-Pflicht aufgehoben.
2. Wie beantrage ich Urlaub?
Grundsätzlich gilt: Stimme dich mit deinem Teamlead und Kolleg:innen, BEVOR eine Urlaubsreise gebucht wird (Urlaube können auch abgelehnt werden, bspw. zu Hoch-Zeiten oder wenn Kolleg:innen im Urlaub sind). #teamwork
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Urlaub in Personio beantragen (siehe Video)
- Warten auf Freigabe durch deine Vertretungsperson und deinen Leader
- E-Mail von Personio: "Ein Teammitglied wird Sie vertreten" = Vertretungsperson hat zugestimmt
- E-Mail von Personio: "Ihre Abwesenheitsanfrage wurde bestätigt" = Urlaub wurde genehmigt
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Nach Genehmigung den Urlaub in den Kalender eintragen
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intumind Urlaubs-Kalender eintragen (Achte darauf, den richtigen Kalender auszuwählen - mit diesem Link kannst du den Kalender in deinen Google Kalender Einstellungen abonnieren - bitte Link kopieren und in den Google Kalendereinstellungen einfügen: intueat.de_1ftv2t4kn086v288jie28radq4@group.calendar.google.com ). Falls du noch nicht weißt, wie man Kalender bei Google abonniert, dann bitte dieses Tutorial hier ansehen (es reicht, wenn du Punkt 4) anschaust): https://intumind.groovehq.com/kb/1140943224/articles/edit/3291780690
- Persönlicher Kalender
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Slack-Ankündigung - Lass dein Team wissen, dass du im Urlaub bist (2 Wochen vorher + am letzten Tag vor dem Urlaub) → Channel: #focus
In folgendem Video erklärt Pia nun, wie du Urlaub in Personio und worauf du achten muss.
3. Urlaubsübertrag ins neue Jahr
Darf ich Urlaubstage mit ins neue Kalenderjahr nehmen?
Grundsätzlich sollte jeder seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres nehmen. Ist dies nicht möglich, so können ein paar Urlaubstage mit ins neue Jahr genommen werden.
Wie viele Urlaubstage darf ich mit ins neue Jahr nehmen?
Ja, das gilt v.a. für neue Mitarbeiter:innen (wer im laufenden Jahr ins Unternehmen eingestiegen ist). Mitarbeitende mit einer Betriebszugehörigkeit von unter einem Jahr dürfen somit bis zu 10 Tage ins neue Jahr mitnehmen. Denn gerade, wenn man neu in einem Unternehmen anfängt, ist es manchmal schwierig, den ganzen Urlaub fristgerecht bis Ende des Jahres aufzubrauchen.
Bei allen anderen Mitarbeitenden, die über 1 Jahr dabei sind:
Laut Vertrag müssen alle Urlaubstage bis Ende des Jahres genommen sein. Das solltest du auch in Anspruch nehmen, um wirklich genügend Zeit für Erholung zu haben.
Jedoch gibt es manchmal besondere Umstände, die dafür sorgen, dass man den Urlaub nicht komplett aufbrauchen kann. Dafür haben wir volles Verständnis und ermöglichen in dem Fall, Urlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen.
Wichtig: Du darfst ausschließlich deinen vertraglichen Mehrurlaub (zwischen 7 und 9 Tage bezogen auf eine 5-Tage-Woche; gestaffelt je nach Betriebszugehörigkeit) mit ins neue Kalenderjahr nehmen.
Bei einer 5-Tage Woche sind dies zwischen 7 und 9 Tagen (je nach Betriebszugehörigkeit).
Bei einer 4-Tage Woche sind dies zwischen 6 und 7,5 Tagen (je nach Betriebszugehörigkeit).
Wenn du Rückfragen zur Berechnung deines Mehrurlaubes hast, prüfe bitte zuerst deinen Arbeitsvertrag. Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, kannst du dich an Pia wenden.
Verfallen meine Urlaubstage irgendwann?
Ja! Deinen übertragenen Urlaub kannst du spätestens bis zum 30.06 des Folgejahres nehmen. Ist der Urlaub bis dahin nicht verbraucht, verfällt er automatisch.