WER kann das Gesetz beanspruchen?  

Das FernUSG greift beim Verkauf an deutsche Kunden und gilt für alle Verkäufer und Verkaufsplattformen unabhängig vom Land des Verkäufers, wenn:

  • gegen Entgelt Kenntnisse und Fähigkeiten für den Aufbau, Erhalt oder die Weiterentwicklung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen vermittelt werden,
  • eine ausschließliche oder überwiegende (> 50%) zeitversetzte Wissensvermittlung (z.B. in Form von Videokursen) vorliegt und
  • zumindest einmalig eine individuelle Lernerfolgskontrolle stattfindet. 

WORUM geht es? 

Jede Form der Wissensvermittlung, bei der alle genannten Kriterien vorliegen, werden rechtlich als Fernunterricht angesehen. Sie bedürfen laut FernUSG einer staatlichen Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). 

WAS ist zu tun?

Diese staatliche Zulassung liegt intumind für unsere Produkte nicht vor, daher ist, falls ein:e Teilnehmer:in sich an uns wendet und sich darauf beruft, rechtlich gesehen eine Rückgabe durchzuführen.

WICHTIG! Führe diese Rückgabe bitte nicht eigenständig durch.

Stattdessen: 

  • in DS
    • welche Produkte hat der/die Teilnehmer:in
    • Summe addieren (beachte dabei: Teilrückerstattungen)
  • in Asana
    • Mailadresse, Telefonnummer, Produktinfos, Summe 
      • Asana an Head of Customer Success aka Tara  

Tara kümmert sich um die Kommunikation mit der/dem Teilnehmer:in und regelt alles weitere (Rückgabe, ggfs. Ausschluss aus FB-Gruppen, Telegram etc.).